Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Nebentätigkeiten: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Mittlere Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2014–2021

Geltende Auffassung

Nebentätigkeiten müssen mit der Haupttätigkeit vereinbar sein und weder den Gesellschaftszweck noch das angewandte Sonderregime verfälschen. Im Bereich des IAE (Impuesto sobre Actividades Económicas) können Arbeiten, die einer Baumaßnahme nachgelagert oder damit verbunden sind, unter die Rubrik 501.3 oder die Gruppe 507 fallen. Die Ausübung von Tätigkeiten, die nicht dem eigentlichen Gesellschaftszweck entsprechen, wie es bei UTE (Uniones Temporales de Empresas) der Fall ist, führt jedoch zum Verlust des Sonderregimes.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Forderung nach Kompatibilität und Kohärenz zwischen der Haupttätigkeit und den Nebentätigkeiten konstant. Es ist eine strikte Anwendung der Art der Tätigkeit zu beobachten, um deren Rubrik oder deren Auswirkungen auf Sonderregime zu bestimmen, wie etwa im Fall von UTE oder Unternehmen mit geringer Größe. Es sind keine grundlegenden Änderungen in der Rechtsprechung festzustellen, sondern vielmehr eine Anwendung der Kriterien der Spezialität und Komplementarität je nach konkretem Einzelfall.

Analyse auf Grundlage von 8 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 1. Oktober 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

8
V2637-20 12. Aug. 2020

Kleinunternehmen können das Sonderregime für die Vermietung von Wohnraum wählen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidades de reducida dimensiónarrendamiento de viviendasactividad económica principalactividades complementariasrégimen especial LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 48LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 49.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V5105-16 25. Nov. 2016

Festgeldanlagen zählen nicht zum 55 %-Grenzwert des Vermögenswerts im Mietregime

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de arrendamiento de viviendasbonificaciónactividades complementariasdepósitos a plazo fijovalor del activo LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 48LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 48.2.d
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V4447-16 17. Okt. 2016

Vermietungsaktiva müssen zu ihrem Buchwert bewertet werden

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especialarrendamiento de viviendavalor contablevalor de mercadobase imponible LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3801-15 1. Dez. 2015

IAE-Epigraph 819.5 ermöglicht Leasing und damit verbundene Tätigkeiten

SG de Tributos Locales
arrendamiento financieroactividades complementariasestablecimientos financieros de créditoepígrafe de tarifasactividad económica Tarifas del IAE — RDLeg 1175/1990 art. regla 2ªTarifas del IAE — RDLeg 1175/1990 art. regla 3ª.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt