Wohningeigentümer müssen die Einkommensteuer 2023 korrigieren, um den Abzug für energetische Sanierung anzuwenden
Die Anwendung von Abzügen für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Einkommensteuer (IRPF) erfordert die strikte Einhaltung der durch die geltende Rechtsvorschrift festgelegten Fristen. Ein häufiger Fehler besteht darin, diese Abzüge in Steuerjahren anzuwenden, die nach der Durchführung der Arbeiten liegen, obwohl die Vorschriften eine spezifische Behandlung vorsehen, die an die technische Zertifizierung gebunden ist.
Was die DGT entschieden hat
Die Generaldirektion für Steuern (DGT) hat festgestellt, dass gemäß der fünfzigsten Zusatzbestimmung des IRPF-Gesetzes der Abzug für energetische Sanierungsmaßnahmen in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen ist, in dem das Energieeffizienzzertifikat nach der Ausführung der Arbeiten ausgestellt wird.
Im analysierten Fall musste der Abzug, da das Energieeffizienzzertifikat im Februar 2023 ausgestellt wurde, zwingend in der Steuererklärung für das Jahr 2023 angewendet werden. Daher kann der Steuerpflichtige dieses Abzugsrecht nicht auf das Jahr 2025 übertragen, sondern muss die Korrektur seiner Steuererklärung für das Jahr 2023 beantragen, um dieses Recht auszuüben.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie energetische Sanierungsarbeiten an Ihrer Wohnung durchgeführt haben und über ein Energieeffizienzzertifikat verfügen, das in einem bestimmten Jahr ausgestellt wurde, müssen Sie sicherstellen, dass der Abzug in der Einkommensteuererklärung desselben Jahres angewendet wurde.
Der Versuch, den Abzug in einem Jahr anzuwenden, das nach dem Jahr der Ausstellung des Zertifikats liegt, stellt einen Fehler in der Steuererklärung dar, den die Finanzbehörde ablehnen könnte. Die Vorschriften verknüpfen das Recht auf den Abzug mit dem Zeitpunkt des Erhalts des technischen Dokuments, das die Verbesserung bescheinigt, und nicht mit dem Zeitpunkt der Steuererklärung oder dem darauffolgenden Jahr.
Was ratsam ist
Es ist notwendig, das Ausstellungsdatum der Energieeffizienzzertifikate für die an Ihrem Eigentum durchgeführten Arbeiten zu überprüfen. Wenn Sie feststellen, dass der Abzug nicht in dem Jahr angewendet wurde, in dem das Zertifikat ausgestellt wurde, müssen Sie die Korrektur der Steuererklärung dieses Jahres vornehmen. Es wird empfohlen, die technischen Unterlagen mit der eingereichten Steuererklärung abzugleichen, um sicherzustellen, dass das Steuerjahr mit dem Datum des Zertifikats übereinstimmt.
Häufige Fragen
- Kann ich den Abzug im Jahr 2025 anwenden, wenn das Zertifikat 2023 ausgestellt wurde?
- Nein, der Abzug muss in dem Jahr angewendet werden, in dem das Zertifikat ausgestellt wurde, daher müssen Sie die Steuererklärung von 2023 korrigieren.
- Welches Dokument bestimmt das Jahr, in dem der Abzug angewendet wird?
- Das Energieeffizienzzertifikat, das nach den Sanierungsarbeiten ausgestellt wurde.