Wohneigentümer können 60 % für energetische Sanierungsmaßnahmen absetzen
Die Optimierung des Energieverbrauchs in Wohnungen wird zu einem entscheidenden Faktor für die Steuerverwaltung der Eigentümer. Nach der jüngsten Auskunft der Generaldirektion für Steuern (DGT) wurde der Umfang der steuerlichen Vergünstigungen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden präzisiert.
Was die DGT entschieden hat
Die Steuerbehörde bestätigt, dass Eigentümer von Wohnungen in Wohngebäuden berechtigt sind, einen Abzug von 60 % auf die für energetische Sanierungsmaßnahmen gezahlten Beträge anzuwenden. Diese steuerliche Vergünstigung steht bis zum 31. Dezember 2027 zur Verfügung, sofern strenge technische Verbesserungsanforderungen erfüllt werden.
Damit der Abzug wirksam ist, muss mittels eines Energieeffizienzzertifikats nachgewiesen werden, dass die Maßnahme einen der folgenden Meilensteine erreicht hat:
- Eine Reduzierung des nicht erneuerbaren Primärenergieverbrauchs um mindestens 30 %
- Die Verbesserung der Energieeffizienzklasse der Immobilie auf die Klasse „A“ oder „B“
Hinsichtlich der wirtschaftlichen Grenzen legt die Vorschrift eine jährliche Höchstbemessungsgrundlage von 5.000 Euro mit einer kumulierten Obergrenze von 15.000 Euro fest. Es ist wichtig zu beachten, dass Beträge, die Gegenstand von Subventionen waren, von der Bemessungsgrundlage des Abzugs abzuziehen sind.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie Eigentümer einer Wohnung sind, sei es Ihr Hauptwohnsitz oder eine vermietete Immobilie, können diese Arbeiten eine erhebliche Steuerersparnis bedeuten. Das Kriterium bestätigt, dass sich der Vorteil nicht nur auf die eigene Wohnung zur persönlichen Nutzung beschränkt, sondern sich auf die Struktur von Wohngebäuden erstreckt, was den Übergang zu nachhaltigeren Modellen fördern soll.
Was ratsam ist
Bevor Sie mit jeglichen Maßnahmen beginnen, müssen Sie sicherstellen, dass das Bauprojekt spezifisch auf die Reduzierung des Energieverbrauchs oder die Verbesserung der Energieeffizienzklasse ausgerichtet ist. Es ist unerlässlich, einen Fachmann hinzuzuziehen, der das erforderliche Energieeffizienzzertifikat ausstellt, um den Nachweis gegenüber der Verwaltung zu erbringen. Zudem sollte eine genaue Berechnung der erhaltenen Subventionen durchgeführt werden, um Fehler bei der Bemessungsgrundlage des Abzugs bei der Einreichung der Einkommensteuererklärung (IRPF) zu vermeiden.
Häufige Fragen
- Welches Zertifikat ist erforderlich, um den Abzug anzuwenden?
- Die Verbesserung muss durch ein Energieeffizienzzertifikat nachgewiesen werden, das die Verbrauchsreduzierung oder die neue Einstufung bestätigt.
- Kann ich den Gesamtbetrag absetzen, wenn ich eine Subvention erhalten habe?
- Nein, Beträge, die Gegenstand einer Subvention waren, müssen von der Bemessungsgrundlage des Abzugs abgezogen werden.