Unternehmensfusion: Die DGT klärt die Homogenität von Aktien
Im Rahmen von Unternehmensfusionsprozessen stellt sich die Frage, ob die Aktien der übernommenen Gesellschaft und die der absorbierenden Gesellschaft als homogene Werte betrachtet werden können. Diese Unterscheidung ist entscheidend dafür, ob die Ausnahme zur Nichtberücksichtigung von Kapitalverlusten in der Einkommensteuer (IRPF) angewendet werden kann.
Was die DGT entschieden hat
Die Dirección General de Tributos (DGT) hat analysiert, ob die Aktien einer Gesellschaft A und einer Gesellschaft B zu dem Zeitpunkt zu homogenen Werten werden, an dem die Generalversammlung die Fusion beschließt und einen Umtauschkurs festlegt. Das Kriterium besagt, dass diese Aktien nicht die Anforderungen des Artikels 8 der Verordnung zur Einkommensteuer (RIRPF) erfüllen.
Da diese Vorschrift nicht erfüllt wird, stellt die Verwaltung fest, dass die in Artikel 33.5 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) vorgesehene Ausnahme nicht angewendet werden kann, welche die Verrechnung von Kapitalverlusten in bestimmten Fällen der Umwandlung von Vermögenswerten verhindert.
Was das für Sie bedeutet
Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf Privatpersonen, die Anteile an Gesellschaften halten, die Fusionsprozessen unterliegen. Der Schlüssel liegt in der Verwaltung der Kapitalverluste, die aus dem Verkauf von Aktien resultieren.
Wenn die Aktien nicht als homogene Werte betrachtet werden, kann der Steuerpflichtige nicht die Ausnahme zur Nichtberücksichtigung von Kapitalverlusten im Kontext der Fusion in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass die steuerliche Behandlung der Verluste, die durch die Übertragung der Aktien der übernommenen Gesellschaft entstehen, strikt den allgemeinen Regeln zur Verrechnung von Erträgen aus beweglichem Kapital entsprechen muss.
Was ratsam ist
Angesichts eines Unternehmensfusionsprozesses ist es notwendig, die Art der Werte zu analysieren, die nach dem Umtausch erhalten werden. Da die Homogenität der Werte darüber entscheidet, ob Kapitalverluste verrechnet werden können oder nicht, wird Folgendes empfohlen:
- Überprüfen Sie die Erfüllung der Anforderungen des Artikels 8 des RIRPF, bevor Sie eine Transaktion durchführen.
- Bewerten Sie die steuerlichen Auswirkungen der Fusion auf die Bemessungsgrundlage der IRPF.
- Bewerten Sie jede Einzelsituation, um die am besten geeignete Steuerstrategie gemäß der geltenden Rechtsvorschriften zu ermitteln.
Häufige Fragen
- Wann hören Aktien bei einer Fusion auf, unterschiedliche Werte zu sein?
- Laut der DGT machen der Beschluss der Generalversammlung und die Festlegung des Umtauschkurses die Aktien nicht zu homogenen Werten.
- Welche Vorschrift regelt die Homogenität der Werte?
- Die Homogenität richtet sich nach Artikel 8 der Verordnung zur Einkommensteuer (RIRPF).