Spender von Grundstücken mit Gebäuden können Baukosten in den Anschaffungswert einbeziehen
Bei der Schenkung von Grundstücken, die Gebäude umfassen, stellt sich die Frage, wie der Anschaffungswert zur Berechnung des Veräußerungsgewinns in der Einkommensteuer (IRPF) zu bestimmen ist. Die jüngste Entscheidung der Generaldirektion für Steuern (DGT) schafft Klarheit darüber, wie die Baukosten in diesen Wert einzubeziehen sind.
Was die DGT entschieden hat
Die Steuerbehörde hat bestätigt, dass sich der Übertragungswert bei Schenkungen an die Regeln der Erbschaft- und Schenkungsteuer anpassen muss und den Marktwert nicht überschreiten darf. In diesem Zusammenhang beschränkt sich der Anschaffungswert des Grundstücks nicht nur auf die Kosten des Bodens, sondern muss Folgendes umfassen:
- Den ursprünglichen Betrag des Grundstücks.
- Die Kosten der durchgeführten Bauarbeiten.
- Die mit dem Bau verbundenen Ausgaben und Steuern, unter Ausschluss der Zinsen.
Hinsichtlich des Zeitpunkts weist die DGT darauf hin, dass das Anschaffungsdatum des Gebäudes das Datum des Abschlusses der Bauarbeiten ist. Falls dieses Datum nicht nachgewiesen werden kann, wird das Datum verwendet, das in der Urkunde zur Erklärung des Neubaus (escritura de declaración de obra nueva) vermerkt ist.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie eine natürliche Person sind, die ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet hat und sich entscheidet, das gesamte Anwesen zu verschenken, haben Sie die Möglichkeit, den Anschaffungswert zu erhöhen, indem Sie die in den Bau investierten Kosten einbeziehen. Durch die Erhöhung dieses Wertes verringert sich die Differenz zwischen dem Übertragungs- und dem Anschaffungswert, was sich direkt auf die Höhe des in der IRPF steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns auswirkt.
Was ratsam ist
Damit dieses Kriterium anwendbar ist, ist es unerlässlich, über gültige Beweismittel zu verfügen, die sowohl die Kosten der Bauarbeiten als auch das genaue Abschlussdatum belegen. Das Fehlen von Unterlagen, die die Investition oder den Zeitpunkt der Fertigstellung der Bauarbeiten belegen, könnte die Einbeziehung dieser Kosten verhindern oder die Verwendung weniger günstiger Daten erzwingen, wie etwa das Datum der Neubau-Urkunde.
Häufige Fragen
- Können die Zinsen eines Baudarlehens einbezogen werden?
- Nein, die Vorschriften schließen Zinsen ausdrücklich von der Berechnung des Anschaffungswerts aus.
- Was passiert, wenn ich das Abschlussdatum der Bauarbeiten nicht habe?
- In diesem Fall wird das Anschaffungsdatum verwendet, das in der Urkunde zur Erklärung des Neubaus aufgeführt ist.