Selbstständige können Ausgaben vor Beginn ihrer Tätigkeit nicht absetzen
Die Ermittlung des Nettoertrags in der Einkommensteuer (IRPF) setzt voraus, dass die Ausgaben der wirtschaftlichen Tätigkeit zuzurechnen sind. Die zeitliche Grenze zwischen der Vorbereitung und dem tatsächlichen Beginn der Tätigkeit wirft jedoch bei selbstständigen Freiberuflern häufig Fragen auf.
Was die DGT entschieden hat
Die Dirección General de Tributos (DGT) hat den genauen Zeitpunkt präzisiert, an dem der Beginn einer beruflichen Tätigkeit gilt. Nach der Verwaltungspraxis beginnt die Tätigkeit mit den ersten Lieferungen, Dienstleistungen, dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, Zahlungseingängen, Zahlungen oder der Einstellung von Personal mit dem Ziel, an der Produktion oder dem Vertrieb mitzuwirken.
Infolgedessen stellt die Verwaltung fest, dass Ausgaben, deren Entstehung (Devengo) vor diesem zeitlichen Meilenstein liegt, nicht abzugsfähig sind. Die Anfrage bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2026, da die Anfrage nicht vor Ablauf der Frist für das Geschäftsjahr 2025 gestellt wurde.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie ein Freiberufler sind, der den Start seiner Tätigkeit vorbereitet, müssen Sie besonders auf die Chronologie Ihrer Rechnungen und Ausgaben achten. Die geltende Rechtslage, basierend auf dem Gesetz 35/2006 (Ley 35/2006) über die Einkommensteuer (IRPF), verlangt einen strengen zeitlichen und kausalen Zusammenhang.
Dies bedeutet, dass jede in der Vorbereitungsphase getätigte Ausgabe, die nicht direkt mit den ersten Produktions- oder Vertriebsvorgängen oder mit der für diese Funktionen erforderlichen Personaleinstellung zusammenhängt, nicht zur Bemessungsgrundlage herangezogen werden kann, um den Nettoertrag zu mindern. Es reicht nicht aus, die Absicht zu haben, ein Unternehmen zu gründen; es muss nachgewiesen werden, dass die Ausgabe im Rahmen der bereits aufgenommenen Tätigkeit erfolgt.
Was ratsam ist
Um Unstimmigkeiten mit der Steuerbehörde (Agencia Tributaria) zu vermeiden, ist es von entscheidender Bedeutung, die Entstehungsdaten der Ausgaben genau gegenüber dem Datum des Beginns der beruflichen Tätigkeit zu prüfen. Es wird empfohlen:
- Den genauen Zeitpunkt des ersten Erwerbs von Waren oder Dienstleistungen zu bestimmen, die der Produktion oder dem Vertrieb dienen.
- Vorbereitungskosten klar von jenen Kosten zu unterscheiden, die Teil des operativen Beginns sind.
- Die Dokumentation aufzubewahren, die belegt, dass die ersten wirtschaftlichen Vorgänge mit dem Zeitraum der Abzugsfähigkeit der Ausgaben übereinstimmen.
Häufige Fragen
- Wann gilt meine berufliche Tätigkeit als begonnen?
- Wenn Sie die ersten Lieferungen, Dienstleistungen, Erwerbe, Zahlungseingänge oder Zahlungen tätigen oder Personal für die Produktion oder den Vertrieb einstellen.
- Kann ich die Vorbereitungskosten meines Unternehmens absetzen?
- Nein, wenn die Entstehung dieser Ausgaben nach den Kriterien der DGT vor dem Beginn der Tätigkeit liegt, sind sie nicht abzugsfähig.