Neugründungen können mit 15 % besteuert werden, sofern sie nicht Teil eines Konzerns sind
Der Zugang zum ermäßigten Steuersatz von 15 % für neu gegründete Unternehmen unterliegt einer kritischen strukturellen Bedingung: dem Fehlen einer Konzernzugehörigkeit. Die Dirección General de Tributos (DGT) hat den Umfang dieses Steuervorteils bei der Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades) präzisiert und ihn direkt an das Handelsrecht gekoppelt.
Was die DGT entschieden hat
In der Anfrage wird analysiert, ob eine neu gegründete Einheit den in Artikel 29.1 des Gesetzes 27/2014 vorgesehenen Steuersatz von 15 % in ihrem ersten Geschäftsjahr mit positivem steuerpflichtigem Ergebnis und im unmittelbar darauffolgenden Geschäftsjahr anwenden kann. Das Kriterium der Steuerbehörde legt fest, dass die Einheit, obwohl sie wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, nicht von diesem ermäßigten Satz profitieren kann, wenn ihre Eigentümerstruktur sie gemäß den Bestimmungen des Artikels 42 des Handelsgesetzbuchs (Código de Comercio) als Teil einer Unternehmensgruppe einstuft.
Die Verwaltung betont, dass die Bedingung der Zugehörigkeit zu einer Gruppe zu zwei entscheidenden Zeitpunkten spezifisch bewertet werden muss:
- Der erste Veranlagungszeitraum, in dem das Unternehmen ein positives steuerpflichtiges Ergebnis erzielt.
- Das unmittelbar auf diesen Zeitraum folgende Geschäftsjahr.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie vor kurzem ein Unternehmen gegründet haben, garantiert der Status als Neugründung nicht automatisch den Zugang zum 15 %-Steuersatz. Der entscheidende Faktor ist nicht nur das Alter der Gesellschaft, sondern ihre gesellschaftsrechtliche Zusammensetzung. Wenn das Unternehmen von anderen Einheiten kontrolliert wird oder nach den Kriterien des Handelsgesetzbuchs Teil einer Konzernstruktur ist, verliert es das Recht auf diesen ermäßigten Steuersatz ab dem ersten Moment, in dem es Gewinne ausweist.
Was ratsam ist
Es ist notwendig, eine Analyse der Eigentümerstruktur vor der Einreichung der ersten Steuererklärungen zur Körperschaftsteuer durchzuführen. Unternehmen müssen prüfen, ob das Kontroll- oder Abhängigkeitsverhältnis zu anderen Gesellschaften sie zu einem Teil einer Gruppe macht. Die Bewertung dieser Situation ermöglicht es, genau zu bestimmen, welchen Steuersatz die Einheit in ihren ersten Geschäftsjahren mit positivem steuerpflichtigem Ergebnis anwenden wird, und Fehler bei der Steuerabrechnung zu vermeiden.
Häufige Fragen
- Welche Unternehmen verlieren das Recht auf den 15 %-Steuersatz?
- Jene, die trotz ihres Status als Neugründung gemäß Artikel 42 des Handelsgesetzbuchs Teil einer Unternehmensgruppe sind.
- In welchen Geschäftsjahren wird dieser ermäßigte Satz angewendet?
- Im ersten Geschäftsjahr mit positivem steuerpflichtigem Ergebnis und im unmittelbar darauffolgenden Geschäftsjahr.