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Grundstückskäufer im Jahr 2025 können den Abzug für die Investition in den Hauptwohnsitz nicht mehr geltend machen

Die Anwendung des Abzugs für Investitionen in den Hauptwohnsitz unter der Übergangsregelung unterliegt strengen zeitlichen Grenzen, welche die Möglichkeit bestimmen, die Steuerlast beim Bau oder Erwerb eines Wohnsitzes zu senken.

Was die DGT entschieden hat

Die Dirección General de Tributos (DGT) hat die Möglichkeit geklärt, diesen Abzug vorzunehmen, wenn die Beträge für den Erwerb von Grundstücken zum Bau eines Wohnhauses verwendet werden. Das Kriterium legt fest, dass für die Inanspruchnahme der Übergangsregelung sowohl der Erwerb des Grundstücks als auch die Zahlung von Beträgen für den Bau vor dem 1. Januar 2013 erfolgt sein müssen.

Im konkret analysierten Fall wurde der Erwerb des Grundstücks im Geschäftsjahr 2025 getätigt, weshalb die Verwaltung feststellt, dass der Abzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz nicht angewendet werden kann. Die geltende Rechtsvorschrift verlangt, dass der zeitliche Meilenstein der Investition innerhalb des zulässigen Zeitraums liegt, um das Recht auf die Steuervergünstigung zu wahren.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie eine natürliche Person sind, die derzeit ein Grundstück erwirbt, um dort ihren zukünftigen Hauptwohnsitz zu bauen, können Sie die Kosten dieses Grundstücks nicht für den Abzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz ansetzen. Diese Steuervergünstigung ist ausschließlich jenen Fällen vorbehalten, in denen die Erstinvestition oder der Kauf des Grundstücks vor dem Inkrafttreten des Gesetzes 16/2012 erfolgte, welches die Behandlung dieser Abzüge geändert hat.

Diese Entscheidung bestätigt, dass der zeitliche Faktor entscheidend ist. Es spielt keine Rolle, wie das Grundstück genutzt wird oder ob der Bau erst später beginnt; die Rechtsvorschrift bewertet das Datum, an dem der Erwerb oder die Zahlung der Beträge für das Grundstück erfolgte.

Was ratsam ist

Da die Anwendung dieser Steuervergünstigung vom Datum der Transaktion abhängt, ist es notwendig, die Chronologie aller getätigten Investitionen in die Wohnung zu überprüfen. Bei Grundstückserwerben in den letzten Jahren muss berücksichtigt werden, dass die Kosten für das Grundstück unter diesem Konzept nicht abzugsfähig sind. Es wird empfohlen, die steuerliche Situation jeder Grundstückskaufoperation zu bewerten, um Fehler bei der Erklärung der Einkommensteuer (IRPF) zu vermeiden.

Häufige Fragen

Kann ich das Grundstück absetzen, wenn der Bau vor 2013 beginnt, das Grundstück aber erst später gekauft wird?
Nein, die Rechtsvorschrift verlangt, dass sowohl der Erwerb des Grundstücks als auch die Zahlungen für den Bau vor dem 1. Januar 2013 erfolgen.
Welche Steuer ist von dieser Entscheidung betroffen?
Betroffen ist die Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF).
Offizielle verbindliche Auskunft V5376-26
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