Erben müssen den in der Erbschaftsteuer erklärten Wert zur Berechnung des Veräußerungsgewinns heranziehen
Die Ermittlung des Anschaffungswerts einer Immobilie ist ein entscheidender Schritt, um den Veräußerungsgewinn oder -verlust korrekt zu berechnen, der nach einem Verkauf in der Einkommensteuer (IRPF) zu versteuern ist.
Was die DGT entschieden hat
Die Generaldirektion für Steuern (DGT) hat das anzuwendende Kriterium geklärt, wenn der Erwerb einer Immobilie durch eine Erbschaft erfolgt. Der Anschaffungswert ist derjenige, der für die Erbschaft- und Schenkungsteuer erklärt oder zu deren Zwecken überprüft wurde.
Die Entscheidung legt jedoch eine wesentliche Grenze fest: Dieser Wert darf in keinem Fall den Marktwert des Vermögensgegenstandes zum Zeitpunkt der Übertragung überschreiten. Um den gesamten Anschaffungswert zu ermitteln, muss dieser Betrag genommen und die mit dem Erwerb verbundenen Kosten und Steuern hinzugefügt werden, mit der Ausnahme, dass Zinsen nicht einbezogen werden dürfen.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie eine Immobilie durch Erbschaft erhalten haben und sich entscheiden, diese zu verkaufen, basiert die Berechnung Ihres steuerlichen Gewinns nicht auf dem Preis, den Ihre Vorfahren gezahlt haben, sondern auf dem Wert, der in der Veranlagung der Erbschaftsteuer aufgeführt ist. Dies hat direkte Auswirkungen auf Ihre Bemessungsgrundlage der IRPF:
- Berechnungsgrundlage: Der in der Erbschaft steuerlich erklärte Betrag ist Ihr Ausgangspunkt zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns.
- Marktlimit: Wenn der in der Erbschaftsteuer erklärte Wert höher ist als der aktuelle Marktwert, ist letzterer maßgeblich.
- Abziehbare Kosten: Sie können die mit dem Erwerb verbundenen Kosten und Steuern hinzurechnen, müssen jedoch Zinsen jeglicher Art ausschließen.
Was ratsam ist
Im Falle eines zukünftigen Verkaufs eines geerbten Vermögenswertes ist es notwendig zu überprüfen, ob der in der Erbschaft- und Schenkungsteuer erklärte Wert korrekt ist und ordnungsgemäß belegt wurde. Es ist von grundlegender Bedeutung, die Veranlagung dieser Steuer zu prüfen, um sicherzustellen, dass der in der IRPF-Erklärung verwendete Anschaffungswert dem der geltenden Vorschriften entspricht. Da jede Vermögenssituation Besonderheiten aufweist, wird empfohlen, Ihren spezifischen Fall bewerten zu lassen, um Fehler bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns zu vermeiden.
Häufige Fragen
- Kann ich die im Rahmen der Erbschaft gezahlten Zinsen als Teil des Anschaffungswerts einbeziehen?
- Nein, die Vorschriften schließen Zinsen ausdrücklich von den dem Erwerb inhärenten Kosten und Steuern aus.
- Was passiert, wenn der in der Erbschaftsteuer erklärte Wert höher ist als der Marktwert?
- In diesem Fall darf der Anschaffungswert den Marktwert nicht überschreiten.