Entschädigungen für ehemalige Geschäftsführer unterliegen einem Quellensteuerabzug von 35 % oder 19 %
Die Rechtsnatur der wirtschaftlichen Entschädigungen, die nach Ausübung von Geschäftsführerämtern gezahlt werden, wurde durch die Steuerverwaltung definiert. In einer aktuellen verbindlichen Auskunft wurde die steuerliche Behandlung dieser Zahlungen sowie der von den Unternehmen anzuwendende Quellensteuerabzug präzisiert.
Was die DGT entschieden hat
Die Dirección General de Tributos (DGT) hat festgelegt, dass die wirtschaftliche Entschädigung, die für die Ausübung des Amtes als Geschäftsführer über einen Mindestzeitraum von zehn Jahren gewährt wird, als Arbeitsertrag qualifiziert wird. Dieses Kriterium stützt sich auf Artikel 17.2.e) des Gesetzes über die Einkommensteuer für natürliche Personen (LIRPF).
Da es sich um einen Arbeitsertrag handelt, ist nicht der allgemeine, sondern der in Artikel 101.2 der LIRPF festgelegte spezifische Quellensteuerabzug anzuwenden. Der anwendbare Steuersatz beträgt 35 %, es sei es, dass das zahlende Unternehmen einen Umsatz von weniger als 100.000 Euro erzielt; in diesem Fall wird der Satz von 19 % angewendet.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie die Person sind, die diese Entschädigung aufgrund Ihrer früheren Tätigkeit als Geschäftsführer erhält, müssen Sie beachten, dass dieses Einkommen nach den Regeln für Arbeitserträge und nicht unter anderen Einkommenskategorien besteuert wird. Dies bedeutet, dass die Auswirkungen auf Ihren unmittelbaren Quellensteuerabzug erheblich sein werden, da die genannten spezifischen Sätze angewendet werden.
Für Gesellschaften, die diese Zahlungen leisten, ist dies von operativer Bedeutung. Das Unternehmen ist verpflichtet, den entsprechenden Quellensteuersatz entsprechend seines Umsatzes korrekt anzuwenden – entweder 35 % oder 19 % –, um seinen Abzugspflichten gemäß der geltenden Vorschriften nachzukommen.
Was ratsam ist
Es ist notwendig, die Art der Zahlung und den Umsatz des zahlenden Unternehmens zu überprüfen, um den genau anzuwendenden Quellensteuersatz zu ermitteln. Da die Einstufung dieser Einkünfte als Arbeitserträge direkte Auswirkungen auf die Veranlagung der Einkommensteuer (IRPF) hat, wird empfohlen, jede Einzelsituation zu bewerten, um die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen sowohl des Empfängers als auch der Gesellschaft sicherzustellen.
Häufige Fragen
- Welche Art von Einkommen stellt die Entschädigung für die Tätigkeit als Geschäftsführer dar?
- Sie wird gemäß der LIRPF als Arbeitsertrag qualifiziert.
- Wann wird der Quellensteuerabzug von 19 % anstelle von 35 % angewendet?
- Der Satz von 19 % wird angewendet, wenn das zahlende Unternehmen einen Umsatz von weniger als 100.000 Euro erzielt.