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Energieeffizienz-Zertifikate laufen für den IRPF-Abzug nach zwei Jahren ab

Die Anwendung von Abzügen für die Verbesserung der Energieeffizienz im Hauptwohnsitz erfordert die strikte Einhaltung zeitlicher und dokumentarischer Anforderungen. Ein aktuelles Kriterium der Dirección General de Tributos (DGT) legt die Gültigkeit der Energieeffizienz-Zertifikate fest, die als Grundlage für die Beantragung dieser Steuervorteile in der Einkommensteuer (IRPF) dienen.

Was die DGT entschieden hat

Die Verwaltung hat klargestellt, dass die vor dem Baubeginn ausgestellten Energieeffizienz-Zertifikate zur Nachweisbarkeit der notwendigen Voraussetzungen für energetische Sanierungsabzüge für diesen spezifischen Zweck eine begrenzte Gültigkeit haben. Die Zertifikate sind nur gültig, wenn zwischen dem Ausstellungsdatum und dem Datum des Baubeginns kein Zeitraum von mehr als zwei Jahren vergangen ist.

Im analysierten Fall wurde festgestellt, dass seit der Ausstellung des vorherigen Zertifikats bis zum Beginn der Maßnahmen im Jahr 2024 mehr als zwei Jahre vergangen waren. Daher stellt die DGT fest, dass die in der fünfzigsten Zusatzbestimmung des IRPF-Gesetzes vorgesehenen Abzüge nicht angewendet werden können.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie eine natürliche Person sind, die eine Verbesserung der Energieeffizienz in ihrem Hauptwohnsitz plant, müssen Sie beachten, dass die technische Dokumentation nicht dauerhaft gültig ist. Es reicht nicht aus, ein Zertifikat zu besitzen, das den Ausgangszustand der Immobilie belegt; dieses muss im Verhältnis zum Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten aktuell sein.

Wenn das Zertifikat, das Sie zur Rechtfertigung der Senkung des Energieverbrauchs oder der Verbesserung der Energieeffizienzklasse verwenden, zum Zeitpunkt des Sanierungsbeginns älter als zwei Jahre ist, verlieren Sie das Recht, die entsprechenden Abzüge in Ihrer IRPF-Erklärung geltend zu machen.

Was ratsam ist

Bevor Sie ein Projekt zur energetischen Sanierung beginnen, ist es notwendig, das Ausstellungsdatum des aktuellen Energieeffizienz-Zertifikats zu überprüfen. Wenn das Dokument die Grenze von zwei Jahren überschreitet, muss ein neues Zertifikat beantragt werden, das den Zustand der Immobilie vor Beginn der Arbeiten widerspiegelt. Dies stellt sicher, dass die Dokumentationsgrundlage für die steuerliche Absetzung im Falle einer eventuellen Prüfung durch die Steuerbehörde (Agencia Tributaria) gültig ist.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn mein Energieeffizienz-Zertifikat drei Jahre alt ist und ich heute mit den Arbeiten beginne?
Sie können den Abzug für Energieeffizienz in der IRPF nicht geltend machen, da das Zertifikat die von der DGT geforderte Frist von zwei Jahren überschritten hat.
Welche Abzüge sind von diesem Kriterium betroffen?
Betroffen sind die in der fünfzigsten Zusatzbestimmung des IRPF-Gesetzes vorgesehenen Abzüge für energetische Sanierungen.
Offizielle verbindliche Auskunft V5378-26
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