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Einkommenszuweisende Einheiten können unterschiedliche Schätzungsverfahren anwenden

Die Ermittlung des Nettoergebnisses bei Einheiten im Regime der Einkommenszuweisung hat Zweifel an der Kompatibilität der anwendbaren Berechnungsmethoden aufgeworfen. Kürzlich hat die Generaldirektion für Steuern (DGT) die steuerliche Behandlung geklärt, die diese Strukturen befolgen müssen, wenn ihre Tätigkeiten unterschiedlichen Vorschriften unterliegen.

Was die DGT entschieden hat

Die gestellte Anfrage bezog sich darauf, ob es vereinbar sei, dass eine natürliche Person an verschiedenen einkommenszuweisenden Einheiten unter unterschiedlichen Systemen zur Ermittlung des Nettoergebnisses in der Einkommensteuer (IRPF) beteiligt ist. Das beratende Organ hat entschieden, dass die Anwendung der Methode der objektiven Schätzung auf eine Einheit dieser Art ein einziges Nettoergebnis für die eigene Tätigkeit dieser Einheit festlegt.

Da es sich um Einheiten mit eigener und voneinander unabhängiger Rechtspersönlichkeit handelt, findet die Regel der Unvereinbarkeit keine Anwendung, die normalerweise zwischen der direkten und der objektiven Schätzung für denselben Steuerpflichtigen besteht. Folglich kann jede Einheit ihr Nettoergebnis nach den Bedingungen und Methoden ermitteln, die ihr individuell entsprechen, ohne dass dies die Fähigkeit des Gesellschafters beeinträchtigt, über seine Beteiligungen an anderen Einheiten mit anderen Systemen zu Steuern zu erheben.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie eine natürliche Person sind, die an einkommenszuweisenden Einheiten beteiligt ist, gewährt Ihnen diese Entscheidung operative Flexibilität. Der Schlüssel liegt in der Unabhängigkeit der Einheiten: Die Tatsache, dass eine Ihrer Beteiligungen der objektiven Schätzung unterliegt, hindert nicht daran, dass eine andere Beteiligung an einer anderen Einheit der direkten Schätzung unterliegen kann.

Dieses Kriterium verhindert, dass der Steuerpflichtige gezwungen ist, sein Schätzungsverfahren zu vereinheitlichen, nur weil er mehrere Beteiligungen an einkommenszuweisenden Strukturen hält. Das Nettoergebnis wird pro Einheit berechnet und nicht für die Gesamtheit der Beteiligungen des Gesellschafters.

Was ratsam ist

Es ist notwendig, die Art jeder wirtschaftlichen Tätigkeit zu analysieren, die über die beteiligten Einheiten ausgeübt wird. Da jede Einheit ihr Ergebnis unabhängig ermittelt, muss sichergestellt werden, dass jede die spezifischen Anforderungen ihres jeweiligen Systems (sei es direkte oder objektive Schätzung) erfüllt, um Unwägbarkeiten mit der Steuerverwaltung zu vermeiden. Es wird empfohlen, die Struktur der Einheiten zu bewerten, um sicherzustellen, dass das angewandte Schätzungsverfahren am besten zu der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit passt.

Häufige Fragen

Kann ich eine Einheit in der objektiven Schätzung und eine andere in der direkten Schätzung haben?
Ja, sofern es sich um unabhängige Einheiten handelt, da die Unvereinbarkeit nicht zwischen verschiedenen einkommenszuweisenden Einheiten gilt.
Wie wird das Nettoergebnis in diesem Fall berechnet?
Das Ergebnis wird von jeder Einheit individuell nach der ihr entsprechenden Methode ermittelt.
Offizielle verbindliche Auskunft V5310-26
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