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Einbringung von Betriebszweigen kann die Versteuerung von Kapitalgewinnen vermeiden

Die Anwendung des Sonderregimes der steuerlichen Neutralität bei Einbringungen von Vermögenswerten ist ein entscheidender Faktor für das Management der steuerlichen Auswirkungen bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) hat die Szenarien präzisiert, in denen diese Vorgänge von der Versteuerung von Kapitalgewinnen befreit werden können.

Was die DGT entschieden hat

Die Entscheidung analysiert die Durchführbarkeit des in der Körperschaftsteuergesetzgebung (LIS) vorgesehenen Regimes in zwei verschiedenen Fällen:

  • Einbringung eines Betriebszweigs: Die steuerliche Neutralität kann angewendet werden, sofern das eingebrachte Vermögen eine autonome wirtschaftliche Einheit bildet, die in der Lage ist, den Betrieb unabhängig zu führen.
  • Einbringung von Vermögensgegenständen: Falls es sich nicht um einen vollständigen Betriebszweig handelt, ist das Regime anwendbar, wenn der Einbringer zwei kumulative Voraussetzungen erfüllt: Er muss mindestens 5 % des Kapitals der erwerbenden Gesellschaft halten und seit mindestens dem Geschäftsjahr vor der Transaktion eine Buchführung gemäß dem Handelsgesetzbuch geführt haben.

In beiden Szenarien behält die Gesellschaft, die die Vermögenswerte erhält, die ursprünglichen steuerlichen Werte und Anschaffungsdaten der Güter bei, wodurch verhindert wird, dass die Transaktion eine unmittelbare steuerliche Auswirkung hat.

Was das für Sie bedeutet

Für den Inhaber der Tätigkeit ermöglicht dieses Kriterium die Übertragung von Vermögenswerten oder einer Geschäftseinheit, ohne dass die Transaktion als Verkauf gilt, der eine Besteuerung der Differenz zwischen dem Marktwert und dem Buchwert auslöst. Dies schont die Liquidität des Unternehmens, da keine Kapitalgewinne zum Zeitpunkt der Einbringung gezahlt werden müssen.

Für die erwerbende Gesellschaft besteht die Folge in der Kontinuität der steuerlichen Basis der erhaltenen Güter, was eine Verwaltung der Abschreibungen und künftiger Veräußerungen auf Grundlage der historischen Anschaffungskosten der Vermögenswerte ermöglicht.

Was ratsam ist

Bevor eine Umstrukturierung durchgeführt wird, muss die Art der zu übertragenden Vermögenswerte überprüft werden. Wenn beabsichtigt ist, isolierte Elemente einzubringen, muss sichergestellt werden, dass die Mindestbeteiligungsquote und die Dauer der Einhaltung der Buchführungsvorschriften erfüllt sind. Die korrekte Einstufung des Vorgangs als Einbringung eines Betriebszweigs oder als Einbringung von Vermögensgegenständen bestimmt die Erfüllung der Anforderungen der LIS.

Häufige Fragen

Was geschieht mit dem Wert der Güter nach der Einbringung?
Die erwerbende Gesellschaft behält die ursprünglichen steuerlichen Werte und Anschaffungsdaten der erhaltenen Güter bei.
Ist es notwendig, einen Mindestanteil am Unternehmen zu halten, um Vermögensgegenstände einzubringen?
Ja, der Einbringer muss mindestens 5 % an der Gesellschaft beteiligt sein, um in diesem Fall das Regime der steuerlichen Neutralität anzuwenden.
Offizielle verbindliche Auskunft V5237-26
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