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Eigentümer vermieteter Immobilien ohne Angestellte können die steuerliche Neutralität nicht anwenden

Die Dirección General de Tributos (DGT) hat die Voraussetzungen festgelegt, die erforderlich sind, damit die Einbringung von Vermögenswerten in eine Gesellschaft unter das in der Körperschaftsteuergesetz (Ley del Impuesto sobre Sociedades, LIS) vorgesehene Regime der steuerlichen Neutralität fallen kann.

Was die DGT entschieden hat

In einer aktuellen Auskunft hat das Beratungsorgan analysiert, ob die Einbringung eines Sets vermieteter Immobilien zusammen mit deren organisatorischen und finanziellen Elementen als Einbringung eines Zweigs einer wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß Artikel 87 der LIS eingestuft werden kann. Das Kriterium besagt, dass die Tätigkeit der Vermietung von Immobilien wirtschaftlicher Natur sein muss, wenn eine Struktur existiert, die mindestens eine Person mit einem Arbeitsvertrag in Vollzeit umfasst.

Da kein Personal vorhanden ist, stellt die DGT fest, dass die erzielten Erträge aus der Nutzung von Immobilienkapital und nicht aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit stammen. Folglich erfüllt die Transaktion nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Sonderregimes der steuerlichen Neutralität.

Was das für Sie bedeutet

Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf Steuerpflichtige, die ihre Immobilien direkt oder über Strukturen verwalten, die keine Beschäftigungsverhältnisse beinhalten. Wenn Sie planen, Immobilien in eine Gesellschaft einzubringen, um deren Verwaltung zu professionalisieren, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Sofortige Besteuerung: Da die steuerliche Neutralität nicht angewendet werden kann, muss der Steuerpflichtige, der die Einbringung vornimmt, den aus der Transaktion resultierenden Veräußerungsgewinn oder -verlust versteuern.
  • Art der Einkünfte: Mieteinnahmen ohne zugeordnetes Personal gelten als Erträge aus Immobilienkapital, was eine Einstufung als Zweig einer wirtschaftlichen Tätigkeit für die Zwecke der LIS verhindert.
  • Auswirkungen auf die übernehmende Gesellschaft: Die Gesellschaft, die die Vermögenswerte erhält, kann nicht vom Regime der steuerlichen Neutralität profitieren, wenn die Einbringung die Anforderung der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht erfüllt.

Was ratsam ist

Bei einer Transaktion dieser Art ist es notwendig, die Verwaltungsstruktur der Immobilien zu bewerten. Das Vorhandensein von Personal mit einem Vollzeitvertrag ist ein entscheidender Faktor dafür, dass die Tätigkeit als wirtschaftlich angesehen werden kann und somit den Zugang zum Regime der LIS ermöglicht. Es wird empfohlen, die Situation des jeweiligen Vermögens und die Kostenstruktur zu prüfen, bevor man mit der Einbringung von Vermögenswerten in eine juristische Person fortfährt.

Häufige Fragen

Welche Anforderung stellt die DGT, um die Vermietung von Immobilien als wirtschaftliche Tätigkeit anzusehen?
Sie verlangt die Anwesenheit von mindestens einer Person, die mit einem Arbeitsvertrag in Vollzeit beschäftigt ist.
Was passiert, wenn ich Immobilien in eine Gesellschaft einbringe, ohne Angestellte zu haben?
Die Transaktion wird nicht als Einbringung eines Zweigs einer wirtschaftlichen Tätigkeit betrachtet, und Sie müssen den Veräußerungsgewinn oder -verlust versteuern.
Offizielle verbindliche Auskunft V5228-26
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