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Eigentümer können energetische Sanierungen absetzen, wenn die Immobilie der Hauptwohnsitz ist

Die Anwendung von Abzügen für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Einkommensteuer (IRPF) wirft Fragen auf, wenn die Immobilie zum Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten nicht der Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen ist. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) hat die anwendbare steuerliche Behandlung je nach Zeitpunkt des Wohnsitzwechsels klargestellt.

Was die DGT entschieden hat

Die Anfrage analysiert das Recht auf Anwendung der in der fünfzigsten Zusatzbestimmung des LIRPF vorgesehenen Abzüge, wenn eine Wohnung nach Durchführung von energetischen Sanierungsarbeiten von einer Zweitwohnung in einen Hauptwohnsitz umgewandelt wird. Das Kriterium der DGT legt zwei unterschiedliche Szenarien fest:

  • Wenn der Umzug im selben Veranlagungszeitraum wie die Arbeiten erfolgt: Der Steuerpflichtige kann jeden der in der genannten Zusatzbestimmung vorgesehenen Abzüge anwenden.
  • Wenn der Umzug in einem späteren Veranlagungszeitraum erfolgt: Es ist nur möglich, den in Abschnitt 3 dieser Bestimmung festgelegten Abzug anzuwenden. Diese spezifische Modalität erfordert nicht, dass die Wohnung während der Durchführung der Arbeiten der Hauptwohnsitz ist.

In beiden Fällen betont die Verwaltung, dass die strikte Einhaltung der spezifischen Anforderungen jeder einzelnen Abzugsvorschrift, ungeachtet des Status der Wohnung, unerlässlich ist.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind, die Sie derzeit als Zweitwohnsitz nutzen oder die leer steht, und planen, Sanierungsarbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz durchzuführen, bestimmt der Zeitpunkt Ihres Umzugs den steuerlichen Vorteil, den Sie erzielen können. Wenn Sie die Arbeiten durchführen und innerhalb desselben Kalenderjahres in die Immobilie ziehen, haben Sie Zugang zu einem breiteren Spektrum an Abzügen. Wenn sich der Umzug auf das nächste Jahr verschiebt, beschränken sich Ihre Abzugsmöglichkeiten auf die in Abschnitt 3 der genannten Vorschrift vorgesehene Option.

Was ratsam ist

Es ist notwendig, die geltende Gesetzgebung (RD-ley 19/2021 und RD-ley 7/2026) zu prüfen, um festzustellen, welcher Abzug am besten zu Ihrer Situation passt. Vor Beginn der Arbeiten ist es ratsam, das voraussichtliche Datum des Umzugs in die Immobilie zu bestimmen, um den Umfang der verfügbaren Steuervorteile im Voraus zu kennen. Da jeder Fall Besonderheiten hinsichtlich der Erfüllung der technischen Anforderungen der Arbeiten aufweist, muss die jeweilige Situation der Immobilie individuell bewertet werden.

Häufige Fragen

Kann ich die Sanierungskosten absetzen, wenn die Wohnung während der Renovierung nicht mein Hauptwohnsitz ist?
Ja, sofern der Abzug gemäß Abschnitt 3 der fünfzigsten Zusatzbestimmung des LIRPF angewendet wird, der nicht verlangt, dass die Wohnung während der Arbeiten der Hauptwohnsitz ist.
Was passiert, wenn ich die Arbeiten im Jahr 2024 durchführe und 2025 umziehe?
In diesem Fall können Sie nur den Abzug gemäß Abschnitt 3 der Vorschrift in Anspruch nehmen, da der Umzug nicht im selben Veranlagungszeitraum wie die Arbeiten erfolgt.
Offizielle verbindliche Auskunft V5283-26
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