Eigentümer können den Abzug für energetische Sanierung nach dem Verkauf der Immobilie geltend machen
Die Anwendung der Abzüge für die Verbesserung der Energieeffizienz in der Einkommensteuer (IRPF) hat Zweifel hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse der Immobilie zum Zeitpunkt der Steuererklärung aufgeworfen. Nach einer aktuellen verbindlichen Auskunft wurde der Umfang dieses Rechts im Falle der Übertragung von Immobilien geklärt.
Was die DGT entschieden hat
Die Generaldirektion für Steuern (DGT) hat festgelegt, dass der in der fünfzigsten Zusatzbestimmung des IRPF-Gesetzes festgelegte Abzugsanspruch in dem Veranlagungszeitraum gefestigt wird, in dem das Energieeffizienzzertifikat ausgestellt und registriert wird.
In diesem Sinne stellt das technische Organ fest, dass eine etwaige Übertragung der Immobilie nach der Ausstellung und Registrierung des Zertifikats nicht verhindert, dass der Steuerpflichtige den Abzug in seiner entsprechenden Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Der entscheidende Faktor für den Abzugsanspruch ist die Erfüllung der technischen und administrativen Anforderungen zum richtigen Zeitpunkt und nicht das Eigentum an der Immobilie zum Abschluss des Steuerjahr.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind und energetische Sanierungsarbeiten durchführen, müssen Sie zwei grundlegende Aspekte beachten, um den Steuervorteil zu sichern:
- Die Registrierung des Zertifikats: Der Anspruch entsteht mit der Ausstellung und Registrierung des Energieeffizienzzertifikats. Sobald dieser Meilenstein erreicht ist, ist der Abzug gegen einen möglichen Verkauf der Immobilie während desselben Geschäftsjahres oder zu einem späteren Zeitpunkt geschützt.
- Die Berechnung der Bemessungsgrundlage: Es kann nicht die gesamte Investition abgezogen werden, wenn öffentliche Hilfen erhalten wurden. Von der Bemessungsgrundlage des Abzugs müssen zwingend die Beträge abgezogen werden, die durch öffentliche Zuschüsse gefördert wurden, um eine Dopplung von Vergünstigungen zu vermeiden.
Was ratsam ist
Um die korrekte Anwendung dieses Steuervorteils zu gewährleisten, ist es notwendig sicherzustellen, dass das Energieeffizienzzertifikat nach Abschluss der Arbeiten korrekt verwaltet und registriert wird. Ebenso ist es wichtig, eine klare Buchführung über die Baukosten und die erhaltenen Zuschüsse zu führen, da die Bemessungsgrundlage des Abzugs nur die nicht geförderten Nettoausgaben widerspiegeln darf.
Häufige Fragen
- Verliere ich den Abzug, wenn ich das Haus im selben Jahr verkaufe, in dem ich die Arbeiten durchgeführt habe?
- Nein, vorausgesetzt, das Energieeffizienzzertifikat wurde korrekt ausgestellt und registriert.
- Kann ich die Gesamtrechnung der Bauarbeiten abziehen, wenn ich eine staatliche Hilfe erhalten habe?
- Nein, die Bemessungsgrundlage des Abzugs muss die Beträge abziehen, die Gegenstand einer Förderung waren.