Eigentümer des Hauptwohnsitzes können 20 % für energetische Sanierungsmaßnahmen absetzen
Die Anwendung von Abzügen für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Hauptwohnsitz hat Zweifel hinsichtlich der Fristen für die Ausübung dieses Rechts aufgeworfen. Nach einer aktuellen verbindlichen Auskunft werden die zeitlichen und dokumentarischen Bedingungen geklärt, die erforderlich sind, damit Steuerpflichtige von diesem steuerlichen Anreiz in der Einkommensteuer (IRPF) profitieren können.
Was die DGT entschieden hat
Die Dirección General de Tributos (DGT) stellt fest, dass Steuerpflichtige Anspruch auf einen Abzug von 20 % der gezahlten Beträge für Arbeiten haben, die eine Reduzierung des Heiz- und Kühlbedarfs der Wohnung um mindestens 7 % erreichen. Damit dieser Abzug gültig ist, müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Technische Zertifizierung: Es ist zwingend erforderlich, ein Zertifikat vorzulegen, das die Reduzierung des Bedarfs nachweist.
- Ausstellungsfrist: Das Zertifikat nach den Arbeiten muss vor dem 1. Januar 2027 ausgestellt werden.
- Zeitpunkt des Abzugs: Der Abzug wird in dem Veranlagungszeitraum angewendet, in dem das Zertifikat ausgestellt wird. Wenn das Zertifikat jedoch in einem Jahr nach der Zahlung für die Arbeiten ausgestellt wird, hat der Steuerpflichtige die Option, den Abzug in dem Jahr vorzunehmen, in dem die Zahlung geleistet wurde.
- Vorherige Zertifikate: Ein vor den Arbeiten ausgestelltes Zertifikat ist gültig, sofern es höchstens zwei Jahre vor Beginn der Maßnahmen ausgestellt wurde.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie Eigentümer eines Hauptwohnsitzes sind und Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz planen, sollten Sie besonders auf das Ausstellungsdatum der technischen Zertifikate achten. Die Vorschriften lassen eine gewisse Flexibilität zu, um zu verhindern, dass die zeitliche Differenz zwischen der wirtschaftlichen Ausgabe und dem Erhalt des Zertifikats die Nutzung des Steuervorteils verhindert, indem es ermöglicht wird, den Abzug im Jahr der Zahlung anzuwenden, falls das Zertifikat erst später eintrifft.
Was ratsam ist
Es ist notwendig sicherzustellen, dass jede energetische Sanierung durch ein technisches Zertifikat gestützt wird, das die geforderten Anforderungen zur Bedarfsreduzierung strikt erfüllt. Es wird empfohlen zu prüfen, ob die Ausstellung der technischen Dokumentation innerhalb der festgelegten Zeitgrenzen erfolgt, um das Recht auf den Abzug in der Einkommensteuererklärung nicht zu verlieren. Jede Situation bezüglich der Arbeiten und der Zertifizierung sollte analysiert werden, um das am besten geeignete Steuerjahr für die Anwendung zu bestimmen.
Häufige Fragen
- Kann ich ein Zertifikat verwenden, das vor Beginn der Arbeiten ausgestellt wurde?
- Ja, sofern es höchstens zwei Jahre vor Beginn der Arbeiten ausgestellt wurde.
- In welchem Jahr muss ich den Abzug angeben?
- Im Allgemeinen in dem Jahr, in dem das Zertifikat ausgestellt wird, aber er kann im Jahr der Zahlung angewendet werden, wenn das Zertifikat erst später ausgestellt wird.