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Die Abspaltung einzelner Immobilien ermöglicht keine Anwendung der steuerlichen Neutralität

Gesellschaften, die eine Vermögensrestrukturierung durch die Abspaltung von Vermögenswerten planen, müssen strenge Anforderungen erfüllen, um eine sofortige Besteuerung der entstandenen Wertsteigerungen zu vermeiden. Die Dirección General de Tributos (DGT) hat den Umfang der Übertragung eines Geschäftsbereichs im Rahmen des Sonderregimes für Fusionen und Spaltungen klargestellt.

Was die DGT entschieden hat

Die Anfrage analysiert, ob die Abspaltung einzelner Immobilien unter das Regime der steuerlichen Neutralität fallen kann, das im Gesetz über die Körperschaftsteuer (Ley del Impuesto sobre Sociedades, LIS) vorgesehen ist. Das Kriterium der Steuerbehörde legt fest, dass die Transaktion steuerlich neutral sein kann, wenn die Abspaltung die Übertragung eines Geschäftsbereichs beinhaltet.

Ein Geschäftsbereich wird definiert als eine Gruppe von Vermögenswerten, die in der Lage sind, aus eigener Kraft zu funktionieren, und eine eigenständige wirtschaftliche Einheit bilden. Wenn sich die Transaktion lediglich auf die Abspaltung von Immobilien beschränkt, die über keine differenzierte Unternehmensorganisation verfügen, die eine eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit in der erwerbenden Gesellschaft ermöglicht, wird die Anforderung des Artikels 76.4 der LIS nicht erfüllt.

Was das für Sie bedeutet

Für Gesellschaften, die Restrukturierungen durchführen, bedeutet dieses Kriterium, dass die bloße Aufteilung von Immobilienvermögen nicht ausreicht, um die steuerlichen Auswirkungen zu vermeiden. Wenn die Übertragung der Immobilien keine wirtschaftliche Einheit mit Selbstverwaltungsfähigkeit darstellt, wird die Transaktion nicht als Spaltung im Rahmen des Sonderregimes betrachtet.

In diesem Szenario verlangt die Rechtsvorschrift, dass die übertragenen Elemente zu ihrem Marktwert bewertet werden. Infolgedessen werden die aus dieser Übertragung resultierenden Wertsteigerungen direkt in die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer (IS) einbezogen, was eine sofortige Steuerpflicht auslöst, anstatt die Steuer aufzuschieben.

Was ratsam ist

Bei einer Abspaltung von Vermögenswerten ist es notwendig zu prüfen, ob die Struktur des übertragenen Geschäftsbereichs die gesetzlich geforderte wirtschaftliche Autonomie erfüllt. Das Vorhandensein einer Unternehmensorganisation, die eine eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit ermöglicht, ist der entscheidende Faktor für den Zugang zur steuerlichen Neutralität. Es wird empfohlen, die Zusammensetzung der Vermögenswerte und deren operative Kapazität zu bewerten, bevor die Restrukturierung durchgeführt wird.

Häufige Fragen

Was gilt laut DGT als Geschäftsbereich?
Eine Gruppe von Vermögenswerten, die in der Lage sind, aus eigener Kraft zu funktionieren und eine eigenständige wirtschaftliche Einheit bilden.
Was passiert, wenn die Spaltung die Anforderungen der LIS nicht erfüllt?
Die Elemente werden zu ihrem Marktwert bewertet, und die Wertsteigerungen werden in die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer einbezogen.
Offizielle verbindliche Auskunft V5244-26
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