Der Anschaffungswert für die Einkommensteuer entspricht dem tatsächlichen Kaufpreis
Die Berechnung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts beim Verkauf einer Immobilie hängt direkt von der korrekten Ermittlung des Anschaffungswerts ab. Ein Fehler bei diesem Betrag kann zu einer fehlerhaften Veranlagung der Einkommensteuer (IRPF) zum Zeitpunkt der Übertragung führen.
Was die DGT entschieden hat
Die Generaldirektion für Steuern (DGT) hat das anzuwendende Kriterium zur Bestimmung dieses Wertes gemäß der geltenden Rechtsvorschriften präzisiert. Der Anschaffungswert muss sich aus dem tatsächlichen Kaufpreis zusammensetzen, ergänzt um die mit der Transaktion verbundenen Kosten, Investitionen und Steuern.
Es gibt jedoch eine relevante Ausnahme: Wenn die entsprechende Autonome Gemeinschaft eine Wertprüfung durchführt, um den in der Grunderwerbsteuer (ITP) erklärten Betrag zu überprüfen, ist der Wert, der aus dieser Prüfung hervorgeht, für die IRPF heranzuziehen. Fehlt dieses administrative Prüfverfahren, muss strikt der tatsächliche Anschaffungsbetrag gemäß den Artikeln 34 und 35 des IRPF-Gesetzes (LIRPF) angewendet werden.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind und deren Verkauf planen, ist die Basis, auf der Sie Ihren steuerlichen Gewinn berechnen, nicht immer dieselbe. Wenn die Verwaltung nicht interveniert hat, um den Transaktionswert in der Grunderwerbsteuer zu validieren, haben Sie das Recht, die tatsächlichen Kosten der Transaktion (einschließlich der damals gezahlten Kosten und Steuern) anzusetzen, um die Bemessungsgrundlage des Veräußerungsgewinns zu reduzieren.
Dieses Kriterium ist besonders relevant für Privatpersonen sowie für ansässige oder nicht ansässige Personen, die Immobilienvermögen in Spanien besitzen, da eine korrekte Ermittlung des Anschaffungswerts eine übermäßige Steuerbelastung durch einen künstlich aufgeblähten Veräußerungsgewinn vermeidet.
Was ratsam ist
Es ist notwendig, alle Unterlagen aufzubewahren, die den tatsächlichen Kaufpreis belegen, sowie die Belege über Kosten, Investitionen und Steuern, die Teil der Anschaffungskosten waren. Falls die Autonome Gemeinschaft in der Vergangenheit eine Wertprüfung durchgeführt hat, sollte geprüft werden, welcher Betrag dabei ermittelt wurde, da dies der verbindliche Wert für die zukünftige IRPF-Erklärung sein wird.
Häufige Fragen
- Welche Kosten können in den Anschaffungswert einbezogen werden?
- Eingeschlossen werden müssen der tatsächliche Kaufpreis sowie die mit dem Erwerb verbundenen Kosten, Investitionen und Steuern.
- Was passiert, wenn die Autonome Gemeinschaft den Wert in der ITP prüft?
- In diesem Fall ist der von der Verwaltung geprüfte Wert derjenige, der für die Berechnung des Veräußerungsgewinns in der IRPF verwendet werden muss.