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Abzüge für energetische Sanierungsmaßnahmen sind mit Ausstellung des Zertifikats geltend zu machen

Die Anwendung von Abzügen für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Einkommensteuer (IRPF) hat Zweifel darüber aufgeworfen, zu welchem genauen Zeitpunkt der Steuerpflichtige dieses Steuerrecht ausüben kann. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) hat kürzlich den zeitlichen Rahmen und die Berechnung der Bemessungsgrundlage für diesen Abzug klargestellt.

Was die DGT entschieden hat

Die DGT stellt fest, dass der Abzug für energetische Sanierungsmaßnahmen in dem Veranlagungszeitraum geltend gemacht werden muss, in dem das Energieeffizienzzertifikat nach Abschluss der Arbeiten ausgestellt wird. Dieses Zertifikat ist das entscheidende Dokument, um die erreichte Verbesserung nachzuweisen.

Falls das Zertifikat in einem anderen Jahr ausgestellt wird als die Zahlungen für die Arbeiten geleistet wurden, wird der Abzug in dem Jahr angewendet, in dem das Zertifikat ausgestellt wird. In diesem Szenario können die Beträge einbezogen werden, die seit dem Inkrafttreten des Real Decreto-ley 19/2021 bis zum Datum der Ausstellung des Dokuments gezahlt wurden.

Zudem präzisiert die Steuerbehörde, dass die Bemessungsgrundlage des Abzugs um die Beträge zu kürzen ist, die Gegenstand von öffentlichen Zuschüssen waren oder sein werden.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind und Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz tätigen, können Sie den Abzug nicht im selben Jahr geltend machen, in dem Sie die Rechnungen bezahlen, falls Ihnen das aktualisierte Energieeffizienzzertifikat noch nicht vorliegt. Das Recht auf den Abzug ist an das Vorliegen dieses technischen Dokuments gebunden.

Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass der Steuervorteil nicht vollständig mit anderen Hilfen kumulierbar ist. Wenn Sie einen Zuschuss für diese Arbeiten erhalten haben oder erhalten werden, müssen Sie diesen Betrag von der Bemessungsgrundlage abziehen, auf der der Abzug in der IRPF berechnet wird.

Was ratsam ist

Um die korrekte Ausübung dieses Rechts zu gewährleisten, ist Folgendes erforderlich:

  • Die Ausstellung des Energieeffizienzzertifikats unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten zu veranlassen.
  • Alle Rechnungen und Zahlungsbelege aufzubewahren, auch wenn sie aus Jahren vor der Ausstellung des Zertifikats stammen.
  • Den Betrag etwaiger erhaltenen öffentlichen Hilfen genau zu identifizieren, um Fehler bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage des Abzugs zu vermeiden.

Häufige Fragen

Kann ich die Arbeiten im selben Jahr absetzen, in dem ich sie bezahle?
Nur wenn in demselben Veranlagungszeitraum das Energieeffizienzzertifikat nach Abschluss der Arbeiten ausgestellt wird.
Muss ich öffentliche Hilfen vom Abzug abziehen?
Ja, die bezuschussten Beträge müssen von der Bemessungsgrundlage des Abzugs in der IRPF abgezogen werden.
Offizielle verbindliche Auskunft V5357-26
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