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Abzug für Energieeffizienz wird bei Ausstellung des Zertifikats angewendet

Die Anwendung von Abzügen für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Einkommensteuer (IRPF) wirft Fragen bezüglich des genauen Zeitpunkts auf, zu dem dieses Steuerrecht ausgeübt werden kann. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) hat das zeitliche Kriterium klargestellt, um Fehler bei der Einkommensteuererklärung zu vermeiden.

Was die DGT entschieden hat

Die Anfrage analysiert den Fall eines Steuerpflichtigen, der in einem Steuerjahr Zahlungen für energetische Verbesserungsmaßnahmen leistet, dessen Energieeffizienz-Zertifikat nach Abschluss der Arbeiten jedoch in einem späteren Steuerjahr ausgestellt wird. Das bindende Organ stellt fest, dass der Abzug für diese Maßnahmen in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen ist, in dem das nach der Durchführung der Arbeiten ausgestellte Energieeffizienz-Zertifikat ausgestellt wird.

Dennoch führt die Entscheidung eine wichtige Nuance für die Verwaltung der Zahlungen ein: Wenn das Zertifikat in einem Zeitraum nach den geleisteten Zahlungen ausgestellt wird, kann der Abzug im Jahr der Zahlungen unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Beträge vorgenommen werden. Der entscheidende Punkt ist, dass das Recht mit der Ausstellung des Zertifikats entsteht, sofern dieses im entsprechenden Register eingetragen ist.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie Eigentümer einer selbstgenutzten oder vermieteten Wohnung sind und Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz tätigen, müssen Sie beachten, dass nicht nur die finanzielle Ausgabe entscheidend ist, sondern auch der Erhalt und die Registrierung des Energieausweises nach der Maßnahme.

Wenn die Zahlungen im Jahr 2025 geleistet werden, das Zertifikat jedoch erst 2026 vorliegt, ist das Recht auf den Abzug an das Ausstellungsdatum dieses Dokuments gebunden. Dies bedeutet, dass die technische Dokumentation korrekt verwaltet und registriert sein muss, damit die Finanzverwaltung den Abzug im entsprechenden Steuerjahr anerkennt.

Was ratsam ist

Um die korrekte Ausübung dieses Steuerrechts zu gewährleisten, ist Folgendes erforderlich:

  • Sicherstellen, dass das Energieeffizienz-Zertifikat unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten ausgestellt wird.
  • Überprüfen, dass das Zertifikat ordnungsgemäß im entsprechenden Register eingetragen ist.
  • Die Ausstellungsdaten des Zertifikats mit dem Steuerjahr koordinieren, in dem der Abzug angewendet werden soll, um Unstimmigkeiten mit der Steuerbehörde zu vermeiden.

Häufige Fragen

Welches Dokument belegt das Recht auf den Abzug?
Das nach Durchführung der Arbeiten ausgestellte Energieeffizienz-Zertifikat und dessen Eintragung in das entsprechende Register.
Kann ich den Betrag abziehen, wenn ich die Arbeiten in einem Jahr bezahlt habe und das Zertifikat aus einem anderen Jahr stammt?
Ja, die Vorschriften ermöglichen es, den Abzug im Jahr der Zahlungen unter Berücksichtigung der geleisteten Beträge vorzunehmen, sofern das Zertifikat nachträglich ausgestellt wird.
Offizielle verbindliche Auskunft V5265-26
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