Zum Inhalt springen

Abfindungen bei Aufhebungsverträgen können für die 30 %-Minderung der Einkommensteuer infrage kommen

Die rechtliche Natur der finanziellen Entschädigungen, die nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, hat Fragen zu deren steuerlicher Behandlung aufgeworfen. Kürzlich hat die Generaldirektion für Steuern (DGT) klargestellt, ob Beträge, die durch die Auflösung eines Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen gezahlt werden, von der für unregelmäßige Einkünfte vorgesehenen Minderung profitieren können.

Was die DGT entschieden hat

Das Beratungsorgan hat festgestellt, dass die Abfindung bei der einvernehmlichen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses den Charakter von Arbeitseinkünften hat. Da es sich um Einkünfte handelt, die nicht regelmäßig erzielt werden, gelten diese als nachweislich unregelmäßig über die Zeit erworben.

Infolgedessen stellt die DGT fest, dass es möglich ist, die in Artikel 18.2 des Gesetzes über die Einkommensteuer für natürliche Personen (LIRPF) vorgesehene Minderung von 30 % anzuwenden. Damit dieser Steuervorteil in Anspruch genommen werden kann, muss die Voraussetzung erfüllt sein, dass diese Einkünfte in einem einzigen Veranlagungszeitraum verbucht werden.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie ein Arbeitnehmer sind, der sein Arbeitsverhältnis durch eine gegenseitige Vereinbarung mit dem Unternehmen beendet, wird der Betrag, den Sie als finanzielle Entschädigung erhalten, nicht ohne Vergünstigungen auf seinen vollen Wert besteuert. Da er als unregelmäßige Einkunft eingestuft wird, haben Sie die Möglichkeit, die Bemessungsgrundlage dieses Einkommens um 30 % zu reduzieren.

Dieses Kriterium ist relevant für die Steuerplanung des Geschäftsjahres, in dem die Abfindung gezahlt wird, da es ermöglicht, die Steuerbelastung auf einen Betrag zu mildern, der aufgrund seines Volumens den effektiven Steuersatz erhöhen könnte.

Was ratsam ist

Es ist von entscheidender Bedeutung sicherzustellen, dass die gesamte Abfindung innerhalb desselben Kalenderjahres empfangen und erklärt wird, um das Recht auf die Minderung nicht zu verlieren. Da die Anwendung dieses Vorteils von der korrekten Einstufung der Art des Einkommens und seiner zeitlichen Zuordnung abhängt, muss jede Situation individuell bewertet werden, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzung ist unerlässlich, um die 30 %-Minderung anzuwenden?
Die Einkünfte müssen vollständig in einem einzigen Veranlagungszeitraum verbucht werden.
Um welche Art von Einkunft handelt es sich bei der Abfindung durch gegenseitiges Einvernehmen?
Sie gilt als eine nachweislich unregelmäßig erzielte Arbeitseinkunft.
Offizielle verbindliche Auskunft V5271-26
Vollständige Auskunft ansehen →
E-Mail
Kontakt