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Ein Nicht-EU-Bürger, der im letzten Quartal 2025 nach Spanien kommt und sich als Selbstständiger anmeldet, fragt, ob er der Einkommensteuer (IRPF) oder der Nichtansässigensteuer (IRNR) unterliegt. Die DGT erläutert, dass die Ansässigkeit davon abhängt, ob die Kriterien des Aufenthalts oder der wirtschaftlichen Tätigkeit erfüllt sind.
Cuestión planteada Consideración del consultante como residente fiscal en España, o no residente fiscal, en el período impositivo 2025: si debe presentar el modelo 100 del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas (IRPF) o si debe tributar como no residente fiscal en España por el Impuesto sobre la Renta de No residentes (IRNR).
Se es residente fiscal en España si se permanece más de 183 días en el año natural o si radica en el país el núcleo principal de actividades o intereses económicos. También existe una presunción de residencia si residen habitualmente en España el cónyuge y los hijos menores dependientes. Si concurre cualquiera de estas circunstancias, el contribuyente debe tributar por el IRPF mediante el modelo 100.
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