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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er den Abzug für Investitionen in den selbstgenutzten Wohnsitz geltend machen kann, nachdem er seine Wohnung im Jahr 2002 erworben hat und erst kürzlich dort eingezogen ist. Die DGT stellt klar, dass für den Zugang zur Übergangsregelung erforderlich ist, dass der Abzug in einem Zeitraum vor dem 1. Januar 2013 bereits in Anspruch genommen wurde.
Cuestión planteada Posibilidad de comenzar ahora a aplicar la deducción por inversión en vivienda habitual.
Para aplicar la deducción por inversión en vivienda habitual bajo el régimen transitorio, el contribuyente debe haber adquirido la vivienda antes de 2013 y haber practicado la deducción por las cantidades satisfechas en un periodo anterior a esa fecha. Según el criterio del TEAC, solo podrán aplicarla quienes no la consignaron antes de 2013 por no estar obligados a declarar o por no tener cuota íntegra. No podrán aplicarla quienes, estando obligados a declarar, no la practicaron a pesar de tener cuotas íntegras.
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