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V5227-26 21. Juli 2026 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · compensación

Unvereinbarkeit zwischen der Erstattung nach dem Sonderregime (Art. 119) und dem zur Verrechnung erklärten Saldo

Ein in Spanien nicht ansässiges Unternehmen erkundigt sich, ob es nach der Erklärung desselben Saldos zur Verrechnung im vorangegangenen Zeitraum die Erstattung dieses Guthabens über das Sonderregime (Art. 119) beantragen kann. Die DGT stellt klar, dass Verrechnungssalden nicht in den Erstattungsantrag nach dem Sonderregime aufgenommen werden können und dass die Wahl der Verrechnung nach Ablauf der Erklärungsfrist nicht mehr geändert werden kann.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Procedimiento para la devolución del saldo a su favor resultante de la autoliquidación del Impuesto sobre el Valor Añadido toda vez que, durante el ejercicio siguiente, no realizó operaciones sujetas al Impuesto.

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