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Ein Selbstständiger erkundigt sich, ob seine automatisierten Online-Fortbildungskurse von der Umsatzsteuer befreit sind und ob er das One-Stop-Shop-Verfahren nutzen kann. Die DGT stellt klar, dass es sich bei diesen elektronisch erbrachten Dienstleistungen ohne wesentliche menschliche Intervention um steuerpflichtige Leistungen handelt, die dem Regelsatz von 21 % unterliegen. Für Verkäufe an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten kann das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) zur Steuererklärung genutzt werden.
Cuestión planteada Si los curos de formación en línea están exentos del Impuesto sobre el Valor Añadido y si, en el caso, de tener la consideración de servicios prestados por vía electrónica pueden ser objeto de declaración mediante la ventanilla única.
El suministro de contenidos formativos mediante plataformas automatizadas constituye un servicio prestado por vía electrónica, el cual no goza de la exención de servicios educativos. Estos servicios están sujetos al tipo general del 21%. Para ventas a consumidores finales en otros Estados miembros de la Unión, el prestador puede aplicar el régimen de ventanilla única (OSS) para declarar el impuesto en un solo Estado miembro.
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