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Eine Gesellschaft erkundigt sich, ob der Verkauf ihrer Beteiligung an einem anderen Unternehmen an ein verbundenes Unternehmen steuerbefreit sein kann, wenn dieser vor einer Verwässerung erfolgt. Die DGT stellt klar, dass der Zeitpunkt der Übertragung für die Anwendung der Befreiung der Ausbuchung des Vermögenswertes entspricht, also dem Zeitpunkt, an dem die Risiken und Chancen im Wesentlichen übertragen werden.
Cuestión planteada Se plantea si la renta positiva que, en su caso, se ponga de manifiesto con ocasión de la transmisión por la consultante de su participación en la entidad Y a favor de una entidad vinculada puede acogerse a la exención prevista en el artículo 21.3 de la Ley del Impuesto sobre Sociedades, en la medida en que, en la fecha de transmisión, la consultante ostenta una participación superior al 5 por ciento en la entidad participada y dicha participación se ha poseído durante más de un año.
La exención del artículo 21.3 de la LIS requiere cumplir los requisitos de participación y tenencia el día de la transmisión. Según el criterio contable del ICAC, la fecha de transmisión es el momento en que proceda la baja contable del activo financiero, al haberse cedido sustancialmente los riesgos y beneficios. Si la condición resolutoria es solo una garantía de cobro, la transmisión se entiende producida desde el inicio.
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