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V5019-26 8. Juni 2026 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · imputación temporal

Aufwendungen aus Unterschlagungen sind dem betroffenen Geschäftsjahr zuzurechnen, sofern der Jahresabschluss noch nicht erstellt wurde

Ein Unternehmen erkundigt sich nach der buchhalterischen Erfassung der Korrektur von in vorangegangenen Geschäftsjahren entwendeten Mitteln. Die DGT stellt klar, dass der Aufwand sowohl buchhalterisch als auch steuerlich dem betroffenen Geschäftsjahr zuzurechnen ist, sofern die Jahresabschlüsse für dieses Jahr zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Sachverhalte noch nicht erstellt wurden.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada a) Cómo debe registrarse contablemente la regularización de los importes sustraídos correspondientes a ejercicios anteriores, en particular si procede el cargo a reservas conforme a la NRV 22.ª del PGC.

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