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Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer ist zur Ausübung einer Tätigkeit bei einem lokalen Unternehmen nach Edinburgh gezogen und erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für Auslandsarbeit. Die DGT stellt fest, dass diese möglich ist, sofern die Anforderungen an die nicht ansässige Einheit erfüllt sind und das Land kein Steueroasenstatus aufweist.
Cuestión planteada Posibilidad de acogerse a la exención prevista en la letra p) del artículo 7 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas y forma de cálculo.
Los rendimientos del trabajo realizados en el extranjero están exentos si se prestan para una entidad no residente o establecimiento permanente en el extranjero y el país tiene un convenio de intercambio de información con España. La exención se aplica a las retribuciones devengadas durante los días de estancia en el extranjero, incluyendo las retribuciones específicas por el desplazamiento. Para las retribuciones no específicas, se debe aplicar un reparto proporcional basado en el número de días del año. El límite máximo de la exención es de 60.100 euros anuales.
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