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V3589-20 17. Dezember 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por inversión en vivienda habitual

Raten eines erweiterten Darlehens zur Tilgung einer anderen Hypothek für die Wohnung berechtigen zum Abzug

Ein Steuerpflichtiger fragt, ob die Raten einer Erweiterung eines Hypothekendarlehens (Darlehen B), die zur Tilgung eines anderen früheren Darlehens (Darlehen A) bestimmt ist, welches seinen Hauptwohnsitz finanzierte, einen Abzug ermöglichen. Die DGT antwortet, dass dies der Fall ist, sofern die Erweiterung zur Tilgung des ursprünglichen Darlehens für die Wohnung bestimmt ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Wie müssen nach Durchführung der Umstrukturierungsmaßnahme die geleisteten Raten aus der zweiten Auszahlung des Darlehens B erklärt werden.

Die Entscheidung der DGT

Die Erweiterung eines Darlehens erschöpft nicht die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme des Abzugs für Investitionen in den Hauptwohnsitz, da sie nur die Finanzierungsbedingungen ändert. Die Jahresraten des erweiterten Darlehens berechtigen im proportionalen Anteil, der der Tilgung des früheren, für den Erwerb der Wohnung bestimmten Darlehens zuzurechnen ist, zum Abzug. Der proportionale Teil der Jahresraten, der der Erhöhung des Kapitalbetrags für andere Zwecke als den Erwerb der Wohnung entspricht, ist nicht abzugsfähig. Zu diesem Zweck müssen die Verbindung zum Kreditgeber, die auf die Wohnung bezogene Verwendung und die Rechtfertigung der Rückzahlung nachgewiesen werden.

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