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Ein in Spanien ansässiges Unternehmen erkundigte sich, ob die Umwandlung einer niederländischen CV (Commanditaire Vennootschap) in eine offene CV einen steuerpflichtigen Tatbestand begründet und ob die neue Einheit als eine nach dem Prinzip der Einkommenszuweisung steuerpflichtige Einheit (ERAR) betrachtet würde. Die DGT stellte fest, dass der Vorgang keine Einkünfte generiert und die offene CV nicht mit den spanischen ERAR-Einheiten vergleichbar ist.
Cuestión planteada Confirmar que la conversión de CV1 no da lugar a un hecho imponible en sede de la entidad consultante.
La transformación de la CV en CV abierta no determina renta para la entidad consultante porque no modifica la personalidad jurídica ni la titularidad de los bienes de los socios. Asimismo, la CV abierta no se considera una entidad en régimen de atribución de rentas (ERAR) por no tener una naturaleza jurídica idéntica o análoga a las españolas, al ser sujeto pasivo del impuesto de sociedades en los Países Bajos. Un elemento esencial para ser ERAR es que los socios sean los contribuyentes y no la entidad misma.
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