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Ein Wohnungsbauunternehmen erkundigt sich, ob die Umsatzsteuerbefreiung auch dann gilt, wenn Mietkosten an eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) weiterberechnet werden oder wenn das Unternehmen als Eigentümer auftritt. Die DGT stellt fest, dass die Weiterberechnung von Kosten eine steuerpflichtige Dienstleistung mit einem Satz von 21 % darstellt, sofern die Voraussetzungen für Durchlaufposten (suplidos) nicht erfüllt sind.
Cuestión planteada Aclaración de la contestación vinculante de 26 de febrero de 2020, consulta V0452-20, y en concreto, si es ampliable las conclusiones contenidas en ésta a las operaciones descritas.
La refacturación de un arrendamiento en el que la entidad actúa en nombre propio no es un suplido, sino una prestación de servicios sujeta al tipo general del 21%. Si la entidad actúa como intermediaria en nombre propio, la exención del artículo 20.Uno.23º.b) no se aplica al primer arrendamiento (del titular a la entidad), pero sí al segundo (de la entidad a la UTE) y al de la UTE a los consumidores finales. Si la entidad es la propietaria y arrienda a la UTE, la exención es aplicable si la UTE es entidad gestora de programas de vivienda.
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