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Eine anfragende Gesellschaft erkundigt sich, ob eine Fusionsabsorption unter das Sonderregime der Steuerneutralität fallen kann und ob die wirtschaftlichen Gründe dafür zulässig sind. Die DGT stellt klar, dass die Transaktion dieses Regime in Anspruch nehmen kann, wenn sie den Bestimmungen des Real Decreto-ley 5/2023 sowie Artikel 76.1 des LIS entspricht, vorausgesetzt, die Erlangung eines Steuervorteils ist nicht der Hauptzweck der Transaktion.
Cuestión planteada 1. Si la operación descrita puede acogerse al régimen previsto en el Capítulo VII del Título VII de la LIS y si los motivos mencionados en el escrito de consulta tendrían la consideración de motivos económicos válidos.
Si la fusión se realiza bajo el ámbito mercantil del Real Decreto-ley 5/2023 y cumple el artículo 76.1 de la LIS, podrá aplicar el régimen de neutralidad fiscal. Los socios residentes en España no integrarán rentas por la atribución de valores y estos mantendrán su valor fiscal. No obstante, el régimen no se aplicará si el objetivo principal es el fraude o la evasión fiscal, debiendo la Administración comprobar los motivos económicos reales. La compensación de bases imponibles negativas de la absorbida por la absorbente solo es posible bajo este régimen especial.
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