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Eine Universität erkundigte sich, ob die Zahlung von Krankenversicherungsprämien, die mittels flexibler Vergütung vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen werden, als steuerfreier Sachbezug gilt. Die DGT stellt klar, dass es sich nicht um einen Sachbezug handelt, sondern um eine Zahlungsvermittlung, bei der der Arbeitnehmer die Kosten aus seinem eigenen Gehalt trägt.
Cuestión planteada Consideración de las primas como rendimientos del trabajo en especie exentos, en aplicación de lo dispuesto en el artículo 42.3.c) de la Ley 35/2006.
Cuando el trabajador destina parte de su retribución dineraria a adquirir un bien o servicio mediante una mediación de pago por parte de la empresa, no existe retribución en especie. En este caso, la empresa actúa por cuenta y orden del empleado para pagar a un tercero, por lo que se trata de una aplicación de rendimientos dinerarios. Para que fuera retribución en especie, el suministro del servicio debería estar pactado como una obligación de la empresa en el contrato o convenio.
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