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Der Anfragende erkundigt sich, ob auf die an eine Künstleragentur gezahlte Provision die IRNR (Nichtansässigensteuer) einzubehalten ist. Die DGT stellt klar, dass die Gewinne gemäß dem OECD-Musterabkommen von der Steuer befreit sind, wenn die Provision für eine Vermittlungstätigkeit gezahlt wird und die Agentur keine Betriebsstätte in Spanien unterhält.
Cuestión planteada El consultante plantea si la comisión que abona a la agencia de representación está sujeta a retención por el Impuesto sobre la Renta de No Residentes
Si las cantidades de la agencia son por intermediación y esta no tiene establecimiento permanente en España, sus beneficios están exentos según el artículo 7 del Modelo de Convenio de la OCDE. En este caso, no procede retención si se acredita la residencia fiscal mediante certificado oficial. No obstante, si las cantidades de la agencia retribuyen en realidad la actividad del artista, se aplicará el mismo tratamiento que a los rendimientos del artista.
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