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Die anfragende Einheit stellt die Frage, ob die Übernahme einer Einheit B durch eine Einheit A unter das Sonderregime für Fusionen fallen kann. Die DGT antwortet, dass die Transaktion diesem Regime unterliegen kann, sofern sie im geschäftlichen Rahmen des Real Decreto-ley 5/2023 erfolgt und die Anforderungen des Artikels 76.1 des LIS erfüllt.
Cuestión planteada Si la operación planteada puede acogerse al régimen especial de las fusiones, escisiones, aportaciones de activos, canje de valores y cambio de domicilio social de una Sociedad Europea o una Sociedad Cooperativa Europea de un Estado miembro a otro de la Unión Europea previsto en el Capítulo VII del Título VII Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.
Si la operación se realiza en el ámbito mercantil según el Real Decreto-ley 5/2023 y cumple el artículo 76.1 de la LIS, podrá acogerse al régimen especial del Capítulo VII del Título VII de la LIS. En ese caso, la entidad transmitente no integrará rentas y la adquirente mantendrá los valores y antigüedad de los bienes recibidos. No obstante, el régimen no se aplicará si el objetivo principal es el fraude, la evasión o la mera obtención de una ventaja fiscal sin motivos económicos válidos.
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