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Ein nicht ansässiger Unternehmer erkundigt sich, ob die Eröffnung eines Kontos in Spanien zur Vereinnahmung von Einkünften aus ausländischen Tätigkeiten steuerpflichtig ist. Die DGT stellt klar, dass das Konto und die Überweisungen selbst nicht steuerpflichtig sind, die anfallenden Zinsen jedoch der beschränkten Quellensteuer nach Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen können.
Cuestión planteada Tributación de los ingresos percibidos en la cuenta corriente española, procedentes de la actividad económica realizada fuera de España. Impuesto a pagar en España por los ingresos financieros generados en la cuenta corriente. Tributación si el consultante en el futuro fuera residente en España.
La mera apertura de una cuenta corriente o la transferencia de fondos desde el extranjero por un no residente no constituye hecho imponible del IRNR. Los intereses generados por los fondos en la cuenta pueden tributar en España como Estado fuente, pero el Convenio con Irán limita la imposición al 7,5 por ciento del importe bruto. Los rendimientos de cuentas de no residentes están exentos si se cumplen los requisitos de la normativa y se acredita la condición de no residente ante la entidad financiera.
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