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Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer erkundigte sich, ob seine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag und seine Vergütung für internationale Entsendungen steuerlich begünstigt werden können. Die DGT stellt klar, dass Abfindungen im Falle einer einvernehmlichen Vertragsbeendigung nicht steuerfrei sind und dass der Freibetrag für Auslandstätigkeiten nur auf das Gehalt für die tatsächlich geleisteten Arbeitstage Anwendung findet, nicht jedoch auf Abfindungszahlungen.
Cuestión planteada 1.- Si a la indemnización percibida le resulta aplicable la exención regulada en el artículo 7 e) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
La indemnización por extinción de la relación laboral por mutuo acuerdo no permite aplicar la exención del artículo 7.e) de la LIRPF. La exención del artículo 7.p) por trabajos realizados en el extranjero no es aplicable a la indemnización, ya que esta no deriva directamente de la realización de trabajos en el extranjero, sino que es una compensación por la resolución del contrato. Para el salario, la exención requiere que los trabajos se realicen efectivamente en el extranjero para una entidad no residente y que se cumplan los requisitos de servicios intragrupo si procede.
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