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Eine Arbeitnehmerin, die für verschiedene Unternehmen einer Unternehmensgruppe tätig war, erkundigte sich nach der steuerlichen Behandlung ihrer Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung sowie der zu berücksichtigenden Betriebszugehörigkeit. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung auf den nach dem Arbeitsstatut (Estatuto de los Trabajadores) vorgeschriebenen Betrag begrenzt ist (mit einer Obergrenze von 180.000 Euro). Zudem gilt bei Unternehmensgruppen für diese Berechnung die Betriebszugehörigkeit gegenüber der gesamten Gruppe als Arbeitgeber.
Cuestión planteada Tratamiento fiscal por el IRPF de la indemnización por despido individual por causas objetivas percibida por la consultante que prestó sus servicios a empresas del mismo grupo empresarial. Antigüedad computable.
La exención en el IRPF de la indemnización por despido objetivo se limita al menor de: la cuantía obligatoria según el Estatuto de los Trabajadores (aplicando los límites según la fecha de contrato) y 180.000 euros. Para el cálculo de la indemnización exenta, en el caso de grupos de empresas, se debe considerar el número de años de servicio prestados al grupo como empleador. El exceso sobre la cuantía obligatoria estará sujeto a tributación, pudiendo aplicarse la reducción del 30% por rendimientos irregulares si se cumplen los requisitos legales.
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