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Eine Steuerpflichtige erkundigt sich nach der steuerlichen Ansässigkeit und der Möglichkeit, die Steuerbefreiung bei Reinvestition in den Hauptwohnsitz nach dem Verkauf einer Immobilie in Spanien in Anspruch zu nehmen. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung nicht gewährt werden kann, wenn die Immobilie bereits mehr als zwei Jahre vor dem Verkauf nicht mehr als Hauptwohnsitz genutzt wurde, unabhängig davon, ob die Person in Spanien oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist.
Cuestión planteada
Para aplicar la exención por reinversión, la vivienda transmitida debe haber sido la vivienda habitual del contribuyente en la fecha de la transmisión o en cualquier día de los dos años anteriores. Si la vivienda dejó de ser habitual (por ejemplo, por traslado laboral) antes de ese plazo de dos años, no se puede aplicar la exención. Este criterio se aplica tanto para residentes en España (IRPF) como para residentes en la UE que tributan por el Impuesto sobre la Renta de no Residentes (IRNR).
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