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Es wird angefragt, ob eine Entschädigung für eine unrechtmäßige Kündigung, die das Unternehmen bereits in der Kündigung mitteilt, von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sein kann. Die DGT stellt fest, dass die Summe steuerpflichtig ist, da weder ein Vergleich noch ein gerichtlicher Beschluss vorliegt, der die Unwirksamkeit der Kündigung förmlich anerkennt.
Cuestión planteada Aplicación de la exención contemplada en el artículo 7 e) a la indemnización satisfecha al trabajador.
Para que la indemnización por despido sea exenta según el artículo 7 e) de la LIRPF, el reconocimiento de la improcedencia debe producirse en el acto de conciliación ante el SMAC o mediante resolución judicial. Si la improcedencia se reconoce en el escrito de comunicación del despido con anterioridad a dichos actos, el importe de la indemnización estará sujeto y no exento al IRPF como rendimiento del trabajo.
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