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V2946-14 3. November 2014 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · revocación de donación

Widerruf einer Schenkung unterliegt nicht der Schenkungsteuer, sofern er zivilrechtlich wirksam ist

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob der Widerruf einer zuvor erfolgten Schenkung einer Immobilie der Schenkungsteuer unterliegt. Die DGT stellt klar, dass ein zivilrechtlich möglicher Widerruf mit rückwirkender Wirkung keinen neuen steuerpflichtigen Tatbestand begründet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Bestätigung, dass der Widerruf der Schenkung nicht der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegt.

Die Entscheidung der DGT

Der Widerruf oder die Herabsetzung einer Schenkung stellt kein neues Rechtsgeschäft dar, sondern die Aufhebung eines bereits getätigten Geschäfts, weshalb keine Steuer anfällt. Damit dies geschieht, muss eine vollständige Aufhebung mit ex tunc Wirkungen zivilrechtlich möglich sein. Wenn ein gesetzlicher Widerruf nicht möglich ist und eine Auflösung durch gegenseitige Vereinbarung gewählt wird, gilt dies als eine neue Übertragung, die der Steuer unterliegt.

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