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Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob eine Erbschaft, für die bereits in Italien Steuern gezahlt wurden, in Spanien zu deklarieren ist. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass die Ansässigkeit zur Steuerpflicht aufgrund der persönlichen Verpflichtung führt und die im Ausland gezahlten Steuern abgezogen werden können.
Cuestión planteada Si debe declarar por el Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones del Reino de España los bienes y derechos recibidos en herencia, habiendo pagado el impuesto sobre sucesiones de la República Italiana.
El residente en España está sujeto al ISD por obligación personal sobre la totalidad de los bienes y derechos recibidos, incluyendo seguros de vida y bonos extranjeros. Al no aplicarse el Convenio de Doble Imposición entre España e Italia al ISD, el contribuyente debe aplicar la deducción por doble imposición internacional prevista en el artículo 23.1 de la LISD. Esta deducción permite restar la menor de las dos cantidades calculadas según la normativa interna.
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