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Der Steuerpflichtige fragt, wie der Veräußerungsgewinn oder -verlust für die Einkommensteuer (IRPF) bei der Veräußerung eines Miteigentumsanteils an einer gemeinschaftlichen Sportzone zu berechnen ist. Die DGT antwortet, dass die Anschaffungs- und Veräußerungswerte proportional zum Eigentumsanteil anzuwenden sind.
Gestellte Frage: Steuerliche Behandlung im Rahmen der Einkommensteuer für den Steuerpflichtigen in Bezug auf diesen Vorgang und, falls zutreffend, die Art und Weise der Berechnung der Anschaffungs- und Veräußerungswerte des Eigentumsanteils an der betroffenen Sportzone, um einen etwaigen Veräußerungsgewinn oder -verlust aus dieser Übertragung zu ermitteln.
Der Veräußerungswert ist der tatsächliche Veräußerungserlös (oder der Marktwert, falls dieser niedriger ist), angewandt gemäß dem Eigentumsanteil an der Immobilie vor der Abspaltung, nach Abzug von Kosten und Steuern. Der Anschaffungswert ergibt sich aus der Anwendung des Prozentsatzes, der aus der Differenz zwischen den Eigentumsanteilen vor und nach der Abspaltung berechnet wird, auf die Gesamtkosten der Anschaffung der Wohnung und deren inhärente Kosten. Die Differenz ist in der Sparsteuerbemessungsgrundlage zu berücksichtigen.
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