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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die neue Freigrenze von 180.000 Euro für Abfindungen bei Massenentlassungen auf seinen Fall anwendbar ist. Die DGT stellt klar, dass diese Grenze nicht gilt, sofern der Konsultationszeitraum bereits vor dem 1. August 2014 der Arbeitsbehörde gemeldet wurde.
Cuestión planteada Aplicación a la citada indemnización de la exención regulada en el artículo 7 e) de la Ley 35/2006, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
El límite de 180.000 euros para la exención de indemnizaciones por despidos colectivos no se aplica si la comunicación de la apertura del periodo de consultas a la autoridad laboral se realizó antes del 1 de agosto de 2014. En estos casos, la exención se mantiene según los límites obligatorios del Estatuto de los Trabajadores para el despido improcedente. Los importes que excedan dichos límites estarán sujetos a tributación como rendimientos del trabajo.
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