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Ein Mitarbeiter eines schwedischen Unternehmens, der nach der Gründung einer spanischen Tochtergesellschaft nach Spanien versetzt wird, fragt an, ob er das Sonderregime für die Einkommensteuer von Nichtansässigen in Anspruch nehmen kann. Die DGT erläutert, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an den Wohnsitz, den Arbeitsvertrag, die Ausübung der Tätigkeit in Spanien, den Nutzen für das spanische Unternehmen sowie die Vergütungsgrenzen erfüllt sind.
Cuestión planteada En relación con el régimen especial aplicable a los trabajadores desplazados a territorio español previsto en el artículo 93 de la LIRPF:
Para acogerse al régimen especial del artículo 93 de la LIRPF, el trabajador debe cumplir varias condiciones: no haber sido residente en España en los 10 años anteriores, desplazarse por contrato de trabajo y realizar los trabajos en España. Los trabajos en el extranjero no computan para el límite del 15% si redundan en beneficio de la entidad residente en España. Además, los servicios deben beneficiar a una empresa residente o establecimiento permanente en España y las retribuciones no deben superar los 600.000 euros anuales.
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