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Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob der Mangel an separaten Zimmern für seine Kinder aufgrund gesundheitlicher Probleme eines Kindes dazu führt, dass die Wohnung vor Ablauf von drei Jahren als Hauptwohnsitz gilt, um die Befreiung durch Reinvestition anzuwenden. Die DGT antwortet, dass unzureichender Platz nicht als Umstand gilt, der einen Wohnsitzwechsel zwingend erforderlich macht.
Cuestión planteada Saber si dadas las circunstancias se puede considerar que ha alcanzado el carácter de habitual a efectos de la exención por reinversión del artículo 38.1 de la LIRPF.
Para que una vivienda sea habitual antes de los tres años, deben concurrir circunstancias que exijan necesariamente el cambio de domicilio, lo que implica una obligación que queda al margen de la voluntad o conveniencia del contribuyente. La insuficiencia de espacio para alojar de forma independiente a los miembros de la familia no se incluye específicamente en la normativa ni puede integrarse de forma general en la expresión de circunstancias análogas. El cambio de residencia por falta de espacio se considera una decisión voluntaria, por lo que no opera la excepción al plazo de permanencia de tres años. La valoración de si una situación concreta constituye una necesidad real corresponde a los órganos de gestión e inspección.
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