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Es wird geprüft, ob die Übertragung von Grundstücken, die als unregelmäßige Siedlungsflächen (suelo rústico de asentamiento irregular) eingestuft sind, der kommunalen Wertzuwachssteuer unterliegt. Die DGT stellt klar, dass die Übertragung steuerpflichtig ist, sofern das Kataster diese Flächen als städtisches Bauland klassifiziert.
Cuestión planteada Se plantea si la transmisión de los terrenos debe considerarse sujeta al Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana.
El IIVTNU no grava los terrenos con consideración de rústicos a efectos del IBI. Si los terrenos están clasificados en el Catastro como urbanos, cumplen la condición de ser urbanos para el IBI y, por tanto, su transmisión está sujeta al impuesto. La competencia para determinar la naturaleza del suelo corresponde al Catastro Inmobiliario.
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