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Eine Erbengemeinschaft (comunidad de bienes) erkundigt sich, ob sie die Vorsteuer aus Sanierungsarbeiten an einer Immobilie abziehen kann und ob sie bei der Vermietung an eine Verwaltungsgesellschaft Umsatzsteuer erheben muss. Die DGT stellt fest, dass die Gemeinschaft als Steuerpflichtiger mit unternehmerischer Tätigkeit zur Vorsteuerabzug berechtigt ist und die Steuer auf die Miete aufschlagen muss.
Cuestión planteada Tributación de la operación en el Impuesto sobre el Valor Añadido. En concreto, si la comunidad de bienes puede deducir el Impuesto soportado en las obras de rehabilitación y si debe repercutir dicho impuesto a la sociedad gestora arrendataria.
La comunidad de bienes tiene la condición de empresario y sujeto pasivo si ordena medios y asume el riesgo de la actividad de forma conjunta. El arrendamiento a una sociedad gestora para su posterior subarriendo está sujeto al IVA al no cumplir la exención. Por tanto, la comunidad tiene derecho a la deducción de las cuotas soportadas en la rehabilitación por realizar operaciones sujetas y no exentas.
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