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Ein Bauunternehmen erkundigt sich, ob bei der Vergabe von Arbeiten an Dritte das Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) anzuwenden ist und welcher MwSt.-Satz gilt. Die DGT stellt klar, dass das Reverse-Charge-Verfahren bei Subunternehmern anwendbar ist, sofern es sich bei dem Hauptprojekt um Bau- oder Erschließungsarbeiten handelt, diese Subunternehmerleistungen jedoch mit dem Regelsatz von 21 % MwSt. zu versteuern sind.
Cuestión planteada Si a la ejecución de dichas obras subcontratadas a terceros les resultaría de aplicación el supuesto de inversión del sujeto pasivo del Impuesto sobre el Valor Añadido previsto en el artículo 84.Uno.2º.f) de la Ley 37/1992. Tipo impositivo aplicable a dichas ejecuciones de obra subcontratadas y procedimiento de rectificación en caso de haber aplicado un tipo incorrecto.
La inversión del sujeto pasivo se aplica a las obras subcontratadas si la obra en su conjunto es de construcción o rehabilitación de edificaciones y el destinatario es empresario. Sin embargo, el tipo reducido del 10% solo se aplica a contratos directos entre promotor y contratista. Las ejecuciones de obra realizadas por subcontratistas para otros contratistas que a su vez contraten con el promotor tributarán al tipo general del 21%.
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